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Fernstudium Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK - FEB
1. Kurzübersicht 2. Worauf bereitet der Lehrgang vor? 3. Welche Voraussetzungen sind notwendig? 4. Wie lange dauert der Lehrgang?
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1. Kurzübersicht |
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Institut
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Fernakademie Klett - FEB
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Fernkurs
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Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen
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mehr Details und Preise
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FEB.de*
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Dauer
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18 Monate
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Voraussetzungen
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Berufsausbildung und Berufserfahrung
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Tipp!! Für einige Personen gibt es 10% Rabatt.
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Kostenlose Probezeit
Sie können alle FEB Fernkurse 4 Wochen unverbindlich und kostenlos testen
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2. Worauf bereitet der Lehrgang vor?
Der FEB Fernstudiengang Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen vermittelt Ihnen alle Kenntnisse dese Berufes, die Sie benötigen um die IHK-Prüfung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen erfolgreich abzulegen. Zu den Studieninhalten zählen grundlegende Qualifikationen wie u.a. Arbeitsmethodik, Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft/ Recht und Steuern, Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation, Sozial- und Gesundheitsökonomie, Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen, Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Management im Sozial- und Gesundheitswesen.
Genaue Kursinhalte finden Sie hier bei FEB*
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um an dem Lehrgang teilzunehmen?
Um zur IHK-Prüfung zugelassen zu werden, Müssen Sie folgende Kriterien erfüllen.
1. Zur Prüfung im Prüfungsteil " Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
a) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
b) eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
2. Zur Prüfung im Prüfungsteil " Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil " Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" abgelegt hat und
a) im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
b) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
c) insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
3. Die Berufspraxis gemäß Absatz (2) sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Absatz (2) Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den kaufmännischen und verwaltenden Aufgaben im Sozial- und Gesundheitswesen haben.
4. Abweichend von Absatz (1) und (2) kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
4. Wie lange dauert der Lehrgang und welchen Umfang hat das Studienmaterial?
Der Lehrgang hat eine Regelstudiendauer von 18 Monaten bei etwa 8- 10 Wochenstunden. Eine kostenlose Verlängerung ist für 12 Monate möglich. Der Kurs umfasst 38 Studienhefte.
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