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Home / Fernstudium / Förderungsmöglichkeiten / Kindergeld

 

Kindergeld

Kindergeld bekommt jeder, der sich in Ausbildung befindet und (ab Jahrgang 83) das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat - also noch keine 25 ist. Das einzige, was ihr dafür braucht, ist eine Schulbescheinigung oder eine Ausbildungsbescheinigung. Fernabiturienten bekommen also definitiv Kindergeld solange sie nicht mehr als 7668 Euro im Bezugsjahr verdienen, wobei ihr auch nur für sechs Monate beziehen könnt (dann allerdings nur 3834 Euro) und auch nur die Einkünfte dieser 6 Monate in die Berechnung einbezogen werden.

Angerechnet werden alle Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit sowie Renten, nicht aber Halbwaisenrente oder etwas in der Art - auch kein Bafög. Es ist auch komplett egal, wie oft ihr schon die Studienzeit verlängert habt. Oder habt ihr schonmal davon gehört, dass einem Studenten aus diesem Grund das Kindergeld gestrichen wurde??

Wichtig ist, dass nicht ihr sondern eure Eltern das Kindergeld beantragen, also zumindest den Antrag unterschreiben. Wenn ihr nicht mehr zuhause wohnt, kann es deshalb sein, dass ihr zu einem Amt in einem anderen Verwaltungsbezirk gehen müsst (auf jeden Fall aber Familienkasse).

Die Schulbescheinigung für die Teilnahme am Lehrgang erhaltet ihr direkt vom Fernstudium-Anbieter. Die können euch auch weitere Tipps geben. In jedem Fall aber solltet ihr den Antrag persönlich vorbei bringen um gleich zu wissen, welche Unterlagen noch fehlen (es fehlen immer welche).

Ah ganz super: Wenn ihr mit dem Lehrgang fertig seid und innerhalb der folgenden 4 Monate eine weitere Ausbildung aufnehmt, dann wird euch für diese Übergangsphase auch Kindergeld bezahlt.

Und wie Fernstudium-Rundschau meldet, gibt es dazu jetzt sogar ein Urteil.

 

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