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Kindergeld
Kindergeld bekommt jeder, der sich in Ausbildung befindet und (ab
Jahrgang 83) das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat - also noch
keine 25 ist. Das einzige, was ihr dafür braucht, ist eine
Schulbescheinigung oder eine Ausbildungsbescheinigung. Fernabiturienten
bekommen also definitiv Kindergeld solange sie nicht mehr als 7668 Euro
im Bezugsjahr verdienen, wobei ihr auch nur für sechs Monate beziehen könnt (dann allerdings nur 3834 Euro) und auch nur die Einkünfte dieser 6 Monate in die Berechnung
einbezogen werden.
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Angerechnet werden alle Einkommen aus
selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit sowie Renten, nicht
aber Halbwaisenrente oder etwas in der Art - auch kein Bafög. Es ist
auch komplett egal, wie oft ihr schon die Studienzeit verlängert habt.
Oder habt ihr schonmal davon gehört, dass einem Studenten aus diesem
Grund das Kindergeld gestrichen wurde??
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Wichtig ist, dass nicht ihr sondern eure Eltern das Kindergeld
beantragen, also zumindest den Antrag unterschreiben. Wenn ihr nicht
mehr zuhause wohnt, kann es deshalb sein, dass ihr zu einem Amt in
einem anderen Verwaltungsbezirk gehen müsst (auf jeden Fall aber Familienkasse).
Die Schulbescheinigung für die Teilnahme am Lehrgang erhaltet ihr
direkt vom Fernstudium-Anbieter. Die können euch auch weitere Tipps
geben. In jedem Fall aber solltet ihr den Antrag persönlich vorbei
bringen um gleich zu wissen, welche Unterlagen noch fehlen (es fehlen
immer welche).
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Ah ganz super: Wenn ihr mit dem Lehrgang fertig seid und innerhalb
der folgenden 4 Monate eine weitere Ausbildung aufnehmt, dann wird euch
für diese Übergangsphase auch Kindergeld bezahlt.
Und wie Fernstudium-Rundschau meldet, gibt es dazu jetzt sogar ein Urteil.
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