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Kosten in der Steuererklärung absetzen
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Fort- und Weiterbildungskosten können prinzipiell in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung der Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten nutzt. Auch eine Weiterbildung, die auf Grund steigender Anforderungen notwendig geworden ist, ist absetzbar.
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Ebenfalls berücksichtig wird eine Umschulung nach einer Erstausbildung (oder alles was darauf abzielt: z.B. Abitur um studieren zu können). Folgende Kosten können steuerlich geltend gemacht werden:
Studien- und Prüfungsgebühren
Gebühren für Seminare (auch Unterkunft, Anfahrt und Verpflegung)
Bücher und Arbeitsmittel (PC, Software)
Mehr Infos dazu gibt's beim Steuerberater oder oder beim Finanzamt.
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