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Spartipps für Studenten - Verschiedenes
GEZ - Gebühreneinzugszentrale
Als Student zahlt man nur dann GEZ-Gebühren, wenn man kein Bafög bekommt. Laut www.studis-online.de ist es dabei unerheblich, wie hoch euer Einkommen ist. Voraussetzung ist aber, dass ihr nicht mehr bei den Eltern wohnt.
Wohnt ihr noch bei euren Eltern sind eure Fernseher und Radios nur dann nicht anmeldepflichtig, wenn ihr unter 281 Euro im Monat verdient (ab 1.Juli 2008, davor 278 Euro).
Hier findet ihr die entsprechenden Seiten der GEZ, die relevant sind um eine Gebührenpflichtbefreiung zu beantragen und um herauszufinden ob ihr von den Gebühren befreit werden könnt.
- Absatz über Studenten und GEZ - Merkblatt zur GEZ Befreiung für Bafög-Empfänger - Anmeldeformulare
Wichtig: Auch wenn ihr von den Gebühren befreit seid, müsst ihr euch bei der GEZ anmelden, da sonst eine Rückzahlung für die versäumten Monate fällig wird. Rückwirkend kann man sich nämlich nicht beitragsbefreien lassen.
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