Hallo Schnecke

also diese 12-Monatsregel gilt nur für Schulabschlüsse, die extern nachgeholt werden.
Als Student der Fernuni Hagen müsstest du
Bafög beantragen können, wenn du dort in Vollzeit studierst. Die haben auch eine direkte Anlaufstelle für diese Belange:
http://www.fernuni-hagen.de/studium/vor/finanzielles/bafoegAußerdem habe ich noch das gefunden:
http://www.sozialleistungen.info/con/bafoeg/fernstudium/fernuniversitaet-hagen.html hat geschrieben:
Vollzeitstudierende sind grundsätzlich nicht, oder nur studentisch berufstätig und nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie können sich studentisch krankenversichern und haben unter gewissen Voraussetzungen dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG . Teilzeitstudierende hingegen sind in der Regel voll berufstätig und haben daher weder Anspruch auf BAföG noch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer studentischen Krankenversicherung.
Viele Grüße
Andrea