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Home / Lexika / Geschichtslexikon / Geltungsjuden

 

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Geltungsjuden



Als Geltungsjuden wurden jüdische Mischlinge bezeichnet, die auch religiös mit dem Judentum verbunden waren (für die Nazis waren die Juden nicht nur eine Religionsgemeinschaft sondern eine Rasse). Folgende Kriterien legten fest, wer als Jude galt, also Geltungsjude war:

Die betreffende Person

1. hatte mindestens zwei jüdische Großelternteile
2. war mit einem Juden verheiratet
3. ist Kind einer Beziehung oder Ehe, in der ein Elternteil jüdisch ist (auch         nichtehelicher  Geschlechtsverkehr.

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