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Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip bedeutet gleicher Lohn für gleiche Leistung und sagt aus, dass Arbeitnehmer mit der gleichen Ausbildung, die die gleiche Arbeit verrichten und im gleichen Betrieb arbeiten, den gleichen Lohn erhalten. Nicht etwa andere Kriterien wie Sympathie, Herkunft oder Verwandtschaftsgrad dürfen dabei eine Rolle spielen. Betriebszugehörigkeit und Produktivität (Provisionsbasis) dagegen schon.

Das Äquivalenzprinzip ist mit Bezug auf die Theorie der Leistungsgesellschaft zu betrachten. Es stellt eine Voraussetzung der Chancengleichheit da.

Es spricht dagegen, dass dieses System vollständig in Deutschland umgesetzt wird, dass zum Beispiel Leiharbeiter, die Unternehmen von Zeitarbeitsfirmen ausleihen zwar die gleiche Arbeit verrichten, aber niedrigere Löhne erhalten (und damit weniger Geld in die Sozialkassen einzahlen und eine niedrigere Rente/ ALG bekommen).

Auch dagegen spricht, dass in Ost und West unterschiedliche Löhne gezahlt werden, obwohl die gleiche Leistung erbracht wird.

 



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