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Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip bedeutet
gleicher Lohn für gleiche Leistung und sagt aus, dass
Arbeitnehmer mit der gleichen Ausbildung, die die gleiche Arbeit
verrichten und im gleichen Betrieb arbeiten, den gleichen Lohn
erhalten. Nicht etwa andere Kriterien wie Sympathie, Herkunft oder
Verwandtschaftsgrad dürfen dabei eine Rolle spielen.
Betriebszugehörigkeit und Produktivität (Provisionsbasis)
dagegen schon.
Das Äquivalenzprinzip ist mit
Bezug auf die Theorie der Leistungsgesellschaft zu betrachten. Es
stellt eine Voraussetzung der Chancengleichheit da.
Es spricht dagegen, dass dieses System
vollständig in Deutschland umgesetzt wird, dass zum Beispiel
Leiharbeiter, die Unternehmen von Zeitarbeitsfirmen ausleihen zwar
die gleiche Arbeit verrichten, aber niedrigere Löhne erhalten
(und damit weniger Geld in die Sozialkassen einzahlen und eine
niedrigere Rente/ ALG bekommen).
Auch dagegen spricht, dass in Ost und
West unterschiedliche Löhne gezahlt werden, obwohl die gleiche
Leistung erbracht wird.
 
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