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Soziale Auslese
Wer aufsteigt und wer absteigt
wird danach entschieden, welche Leistung er erbringt. Jemand, der
hart arbeitet, sich weiterbildet und sich innovativ zeigt, der hat
mehr Chancen auf Beförderung und ein höheres Gehalt als jener,
der nur das nötigste tut. So die Theorie.
Die Praxis zeigt sich
differenzierter. Zum Beispiel im Kündigungsschutz. Die
Sozialauswahl fordert, dass bei betrieblich bedingten Kündigungen
zuerst jene aussortiert werden, die keine Kinder haben, nicht
schwanger oder wehrpflichtig, in Ausbildung oder eine bestimmte Zeit
im Betrieb angestellt sind. Dabei bleibt dann unbeachtet, wer tatsächlich
die beste Leistung für das Unternehmen erbringt.
Was soziale
Härten abfedert, schließt Chancengleichheit in diesem Fall
aus. Denn der beste Angestellte (30, unverheiratet, kinderlos, seit 2
Jahren im Betrieb) hat keine Chance, wenn ein Arbeitsplatz wegfällt
und die Entscheidung zwischen ihm, einer schwangeren Mutter von 2
Kindern, einem 50-jährigen mit 30 Jahren Betriebszugehörigkeit
und einem Wehrpflichtigen zu fällen ist.
Natürlich findet
er danach schneller einen Job und ist unabhängiger bezüglich
regionaler Mobilität. Aber den Theorien der
Leistungsgesellschaft entspricht das nicht.
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